VBK: Tempo-30-Zonen führen zu Verzögerungen. Wirklich?
Zunächst versteht es sich von selbst, dass eine Tempo-30-Zone den Verkehr und damit auch Busse des ÖPNV entschleunigt. Entscheidend ist jedoch, wie relevant die durch die Geschwindigkeitsbegrenzung erwartbaren zusätzlichen Verzögerungen sind. Selbst die nachstehende überschlägige Berechnung zeigt, dass keine gewichtigen zusätzlichen Verzögerungen zu erwarten sind.
Die Tempo-30-Zone im Klammweg hat eine Länge von rund 700 m. Die Differenz zwischen einer Durchfahrt mit konstanter erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bzw. 30 km/h beträgt etwas über 30 Sekunden. Berücksichtigt man außerdem die Brems- und Beschleunigungszeiten, wie zum Beispiel beim Abbiegen in den Klammweg, an der Haltestelle oder anderen Hindernissen, so ist zu erwarten, dass die tatsächliche Verzögerung noch deutlich kleiner ist.
Eine genauere Berechnung der Verwaltung liegt jetzt vor. Die realistische Verzögerung beträgt 14 Sekunden.
Die ermittelte Größenordnung rechtfertigt keine Änderung des Fahrplanes. Die Verzögerungen sind deutlich kleiner als die statistisch zu erwartenden Schwankungen der Fahrzeit!
Zudem erhielten wir die Rückmeldung von einigen Eltern, dass der Bus zur Südschule öfters zu spät kommt. In der Regel handelt es sich hierbei um einige Minuten. Es kommt aber auch vor, dass die Kinder deutlich länger warten müssen. Diese festgestellten Verspätungen sind auf eine höhere Verkehrsdichte, ungünstige Ampelstellung, längere Einstiegs- und Ausstiegszeiten, geschlossene Schranken an Bahnübergängen oder sonstige Verkehrshindernisse auf der gesamten Fahrstrecke der betroffenen Buslinie zurückzuführen.
Maßnahmen wie etwa grüne Wellen oder dedizierte Fahrbahnen für Linien-Busse, die sich auf hierfür geeignete Abschnitte im gesamten Streckenverlauf beziehen, sind das Mittel der Wahl, um Verzögerungen zu minimieren.
Tempo-30-Zonen führen in der Regel nicht zu nennenswerten Verzögerungen. Sie reduzieren aber nachgewiesenermaßen die Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner.
Die Verwaltung ist auch zu diesem Schluss gekommen.