Der Bürgerverein hat letzten Herbst eine Umfrage zur Verkehrssituation und -Sicherheit sowie zur Wohnqualität in der Heide durchgeführt und einen Informationsstand organisiert.
Wir bedanken uns bei allen, die bei der Umfrage mitgemacht haben oder die uns Ihr Anliegen am Informationsstand mitgeteilt haben.
Am 22.1. haben wir das Ergebnis dem Ortsvorsteher Herrn Jäger vorgestellt und diskutiert.
Zu allen wichtigen Punkten liegt eine Stellungnahme des Ordnungsamtes bzw. des kommunalen Ordnungsdienstes vor.
Wir möchten uns an dieser Stelle sehr herzlich bei Herrn Jäger für das offene und konstruktive Gespräch sowie für die detaillierten Stellungnahmen der zuständigen Ämter herzlich bedanken.
Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage:
Die Umfrage ergab im Wesentlichen:
- Die Lebens- und Wohnqualität in der Heide ist gut. Sie wird allerdings durch eine hohe Verkehrsdichte beeinträchtigt, die in Zukunft noch zunehmen wird.
Dementsprechend wurden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h und weniger Verkehrsbelastung in vielen Beiträgen gewünscht und ein diesbezüglicher Leidensdruck war oft erkennbar.
Zusätzlich wurden konkrete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an uns herangetragen.
- Es wurden uns auch einige Vorschläge zu Verbesserung der Verkehrssicherheit unterbreitet.
- Es wurde öfters von Vermüllung, nächtlicher Lärmbelästigung und Anpöbeleien berichtet.
Ordnung und Sicherheit wird allmählich zum Thema.
Nachstehend haben wir die mündlichen Hinweise von Herrn Jäger sowie die schriftliche Stellungnahme der zuständigen Ämter zu den uns vorgestellten Ergebnissen zusammengefasst.
Die Stadt hat eine Verkehrsuntersuchung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe erstellen lassen, die klären soll, in welchem Maße sich der Verkehr in Neureut sich wegen der 2. Rheinbrücke und der Querspange verändert. Daraus kann abgeleitet werden, welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten möglich und sinnvoll sind. Herrn Jäger bittet, die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung und die entsprechenden Planungsüberlegungen hierzu abzuwarten.
1.1 Einrichtung von Tempo-30-Zonen
Im Klammweg, in der Straße „Am Wald“ und im „Alten Postweg“ wurden oft und eindringlich die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h gewünscht.
In der Zwischenzeit wurde für ganz Karlsruhe im Rahmen der 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplans eine neue Lärmkarte entsprechend den diesbezüglichen EU-Richtlinien erstellt. Aufgrund der etwas geänderten Berechnungsmethodik überschreiten die ermittelten Lärmpegelwerte für den Klammweg 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht, was dort eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung ermöglicht.
Der Bürgerverein hat folgende Stellungnahme zum Lärmaktionsplan abgegeben.
Stellungnahme des Ordnungsamtes
zum Wunsch nach Tempo-30-Zonen im Klammweg, Am Wald und im Alten Postweg
Grundsätzlich sind bei Geschwindigkeitsbeschränkungen Tempo-30-Zonen von streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h zu unterscheiden:
Tempo-30-Zonen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie des Fuß- und Radverkehrs. Tempo-30-Zonen dürfen daher nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie nicht auf Vorfahrtsstraßen angeordnet werden.
Die Zonen-Anordnung darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege umfassen.
Tempo-30-Zonen scheiden für den Klammweg, die Straße Am Wald und den Alten Postweg aus, da diese die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Für eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gilt, dass diese unter anderem nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Die besonderen örtlichen Verhältnisse können sich insbesondere aus der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke und den daraus resultierenden Unfallzahlen ergeben.
Hinsichtlich dieser Kriterien gibt es im Klammweg, in der Straße Am Wald und in der Straße Alter Postweg keine Auffälligkeiten. Es liegt keine Gefahrenlage vor, welche die Anordnung von Tempo 30 rechtfertigen würde.
Weiter besteht die Möglichkeit, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen anzuordnen.
Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen ist lediglich für die im Lärmaktionsplan enthaltenen Straßenabschnitte bei einer Überschreitung der Lärmpegelwerte von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht zulässig.
Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ergibt sich nun auch für den Klammweg die Möglichkeit zur Anordnung von Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes.
Der Gemeinderat hat am 22. Oktober 2024 den Vorentwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu eröffnen. Die Bevölkerung hatte nun bis zum 26. Januar 2025 die Möglichkeit, dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe Anregungen zum Lärmaktionsplan mitzuteilen. Die eingegangenen Anregungen werden geprüft und das fertige Maßnahmenkonzept dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dies erfolgt voraussichtlich im Mai 2025.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher noch keine konkrete Aussage darüber getroffen werden, wann die Tempo-30-Regelung im Klammweg umgesetzt werden kann. Hierfür bitten wir noch um Geduld.
Weitere Möglichkeiten zur Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h können sich aufgrund von vor Ort befindlichen schutzwürdigen Einrichtungen ergeben.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufgrund von schutzwürdigen Einrichtungen (zum Beispiel bei Kindergärten, Schulen, Altenheimen, Spielplätzen) ist möglich, wenn diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z.B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen etc.) vorhanden ist.
Die Anordnung von Tempo 30 an Spielplätzen beschränkt sich nicht ausschließlich auf öffentliche Spielplätze. Auch an Spielplätzen in privater Verwaltung mit öffentlichem Zugang kann Tempo 30 angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind. Der Spielplatz in der Straße Am Wald befindet sich abgesetzt von der Straße. Zwischen dem Spielplatz und der Straße befindet sich ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Somit liegt kein direkter Zugang zur Straße am Wald vor.
Auch ein starker Ziel- und Quellverkehr aufgrund des Spielplatzes kann in der Straße Am Wald nicht erkannt werden. Somit liegen die Voraussetzungen zur Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht vor.
Auch im Alten Postweg ergeben sich nach der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeiten, Tempo 30 anzuordnen.
Bisher durchgeführte Geschwindigkeitserhebungen im Klammweg, in der Straße Am Wald und im Alten Postweg haben keine Auffälligkeiten ergeben, die weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erfordern
1.2 Abknickende Vorfahrt
Zur Verkehrsberuhigung in der Heide wurde von Bürgern eine abknickende Vorfahrt auf der Welschneureuter Straße von Neureut-Süd kommend in die Rembrandtstraße und vom Alten Postweg kommend in die Welschneureuter Straße vorgeschlagen.
Stellungnahme des Ordnungsamtes
zum Wunsch nach einer abknickenden Vorfahrt
Zum Vorschlag eine abknickende Vorfahrt auf der Welschneureuter Straße von Neureut-Süd kommend in die Rembrandtstraße und vom Alten Postweg kommend in die Welschneureuter Straße einzurichten, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ist die abknickende Vorfahrt nur anzuordnen, wenn der Fahrzeugverkehr in dieser Richtung erheblich stärker ist als in der Geradeausrichtung.
Bei der Welschneureuter Straße sowie beim weiterführenden Klammweg handelt es sich um Kreisstraßen und somit um Straßen des überörtlichen Verkehrs. Sowohl der Alte Postweg als auch die Rembrandtstraße sind keine überörtlichen Straßen, sodass nicht von einem erheblich stärkeren Verkehr auf diesen beiden Straßen ausgegangen werden kann.
Die Änderung der Vorfahrt in eine abknickende Vorfahrt scheidet daher aus.
1.3 Setzen des Warnblicker bei Annäherung des Buses
Uns wurde der Vorschlag unterbreitet, dass der Bus bei Annäherung den Warnblinker setzen sollte.
Hinweis: Sobald der Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf der Bus nicht mehr überholt werden. An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, auch für den Gegenverkehr.
Dieser Vorschlag sollten mit den Verkehrsbetrieben besprochen werden. Der Bürgerverein bleibt zu diesem Punkt am Ball.
2.1 Häufige Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten.
Es wurde uns oft von einer deutlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit berichtet. Schwerpunkte sind der Klammweg, Straße „Am Wald“, Alter Postweg, Lorbeer- und Bocksdornweg, Flughafenstraße, Goldregenweg neben Aldi.
Die letzte Verkehrszählung im Klammweg erbrachte keinen Beleg für deutliche oder wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Stellungnahme des Ordnungsamtes
zur häufigen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit
Die Grenzgeschwindigkeit V85 lag zwischen erfreulich niedrigen 44 km/h (Richtung Am Wald) bzw. 47 km/h (Richtung Welschneureuter Straße). Die Kennzahl der V85 gibt die Grenzgeschwindigkeit der ersten 85 % der Fahrzeuge und ist bzgl. möglicher Überschreitungen aussagekräftig. Bei zulässigen 50 km/h würden diese Werte unter Berücksichtigung der Toleranz überwiegend keine Ordnungswidrigkeitsverfahren auslösen.
2.1.1 Geschwindigkeitskontrollen
Es wurde oft der Wunsch nach einem festen Blitzer oder regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen herangetragen.
Die Stadt bei Verkehrskontrollen auf die sogenannten Enforcement-Trailer setzt. Diese werden vorwiegend zur flexiblen Geschwindigkeitsmessung eingesetzt. Stationäre Blitzer werden nur an Unfallschwerpunkten eingesetzt.
Stellungnahme des Ordnungsamtes
zur häufigen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit
Die Grenzgeschwindigkeit V85 lag zwischen erfreulich niedrigen 44 km/h (Richtung Am Wald) bzw. 47 km/h (Richtung Welschneureuter Straße). Die Kennzahl der V85 gibt die Grenzgeschwindigkeit der ersten 85 % der Fahrzeuge und ist bzgl. möglicher Überschreitungen aussagekräftig. Bei zulässigen 50 km/h würden diese Werte unter Berücksichtigung der Toleranz überwiegend keine Ordnungswidrigkeitsverfahren auslösen.
2.1.2 Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit
Viele Bürger sprechen sich für baulichen Maßnahmen aus, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf die zulässige Geschwindigkeit bewirken. Der Bürgerverein hat die sogenannten „Berliner Kissen“ ins Gespräch gebracht. Berliner Kissen sind einfach zu installierende Bremsschwellen.
Stellungnahme des Ordnungsamtes
zu baulichen Maßnahmen insbesondere zu Berliner Kissen
Nach der geltenden Rechtslage darf durch bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, zu denen die von Ihnen angesprochenen Bremsschwellen zählen, keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung und Lärmbelästigung für die Anwohnenden ausgehen.
Die Verkehrssicherheit ist demzufolge für alle am Verkehr teilnehmenden Verkehrsarten zentraler Maßstab.
Bremsschwellen bergen ein erhöhtes Sturzrisiko für Zweiradfahrende. Nicht außer Acht gelassen werden darf zudem die entstehenden Probleme für die im Winterdienst eingesetzten Räumfahrzeuge. Dazu kommt, dass beim Überfahren von Schwellen eine erhöhte Lärmentwicklung entsteht, die nachteilig für Anwohnende ist. Erfahrungsgemäß werden Schwellen von größeren Fahrzeugen wie Geländewagen, Kleintransportern oder Lieferdiensten mit unverminderter Geschwindigkeit überfahren, was die Lärmentwicklung erheblich steigert.
Das Tiefbauamt als zuständiger Straßenbaulastträger und verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand einer Straße, spricht sich ebenfalls gegen den Einbau von Schwellen aus. Bremsschwellen werden in der Regel nur als provisorische oder temporäre Einrichtung verwendet. Durch das Überfahren der Bremsschwellen lösen sich mit der Zeit die Verankerungen im Fahrbahnbelag wodurch die Straßenoberfläche beschädigt wird.
Unter Abwägung all dieser Faktoren ist ein Einbau von Bremsschwellen nicht zu realisieren.
2.2 Unsicherer Schulweg zur Südschule mit dem Rad
Der Schulweg mit dem Rad zur Südschule wird von vielen Eltern als zu unsicher angesehen. Explizit genannt wurden die Kreuzung Klammweg, alter Postweg und Salbeiweg und die enge Welschneureuterstraße.
Stellungnahme des Ordnungsamtes
zum Schulweg mit dem Fahrrad zur Südschule
Im Kreuzungsbereich des Klammweges/Salbeiweges/Alter Postweg/Welschneureuter Straße
befindet sich sowohl ein Fußgängerüberweg als auch eine zusätzliche Mittelinsel auf der Welschneureuter Straße, welche das Queren an dieser Stelle erleichtert.
In der Welschneureuter Straße wird der Radverkehr vom Klammweg kommend auf einemRadweg im Seitenraum sicher geführt. Auf Höhe des Michael-Pacher-Weges wird der Radverkehr auf die Fahrbahn geführt. Bis zur Neureuter Hauptstraße gilt hier aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aufgrund von Lärmschutz.
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern den Gehweg benutzen. Der Gehweg ist mit einer Breite von 1,60 Metern ausreichend breit. Grundsätzlich gilt im Straßenverkehr stets das Gebotder gegenseitigen Rücksichtnahme.
Auf Höhe der Südschule gibt es einen Fußgängerüberweg, der zum sicheren Queren der Welschneureuter Straße genutzt werden kann.
Für planerische Fragen hinsichtlich einer möglichen Änderung der Radwegführung muss ich Sie an das Stadtplanungsamt verweisen.
2.3 Rücknahme der Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr
Im Weißdornweg ist das Fahren mit dem Fahrrad auch in Gegenrichtung erlaubt. Dabei kommt es laut Rückmeldung aus der Bürgerschaft häufig zu gefährlichen Situationen. Diese Regelung sollte rückgängig gemacht werden.
Stellungnahme des Ordnungsamtes
zu der Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr
Die Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung ist im Weißdornweg aufgrund der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben erfolgt:
Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll der Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,50 Meter betragen. Für den Begegnungsfall Pkw-Rad in von Wohnen geprägten Einbahnstraßen sind drei Meter ausreichend. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist und für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.
Die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen zur Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung sind im Weißdornweg nach wie vor gegeben, sodass an der Regelung festgehalten wird.
Der Abstand von 1,50 Metern, den Kraftfahrzeuge von Radfahrenden einzuhalten haben, gilt nicht für das gegenseitige Begegnen auf der Fahrbahn, sondern lediglich für das Überholen des Radverkehrs.
Im Weißdornweg besteht zudem aufgrund des Fahrbahnquerschnitts von circa 3,50 Metern bereits ein gesetzliches Haltverbot, sodass parkende Fahrzeuge, wie auch Lieferwagen, von der Verkehrsüberwachung verwarnt werden können.
Die Verkehrsüberwachung wird im Weißdornweg im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kontrollen durchführen.
3.1 Randale undRuhestörungen
Uns erreichen häufig Klagen über Randale, Ruhestörungen, Böllern (ganzjährig) und Vermüllung an den Wegen rund um den See, am Parkplatz am See und dem Bereich zwischen Toskana und Aldi.
Herr Jäger empfiehlt, immer die Polizei rufen. Die zuständige Polizeibehörde muss sowohl die Großstadt Karlsruhe als auch die Hardt-Gemeinden abdecken. Sie stimmt sich mit dem kommunalen Ordnungsdienst ab. Beide können nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten agieren. Es kann daher öfters vorkommen, dass keine Einsatzkräfte für Ruhestörungen und Pöbeleien eingesetzt werden können. Dies ist nicht befriedigend. Einsätze um ernsthafte Gefahren für Leib und Gut abzuwenden haben verständlicherweise die höhere Priorität.
Stellungnahme des Kommunalen Ordnungsdienstes
zu den Störungen
Dem Kommunalen Ordnungsdienst sind in Neureut lediglich die Störungen am Heidesee bekannt sowie Jugendliche die sich im Bereich der Badnerlandhalle aufhalten. Die Störungen am Heidesee wurden momentan jedoch ruhiger, ebenso gibt es derzeit keine akuten Probleme an der Badnerlandhalle.
3.2 Vermüllung
Die Endhaltestelle ist besonders an Wochenenden laut und heftig vermüllt, öfters kleine Brände, und ganz schlimm an Silvester.
Die Müllentsorgung fällt in 3 Zuständigkeitsbereiche. VBK ist für die Haltestellen zuständig, die Ortsverwaltung entleert die von ihr aufgestellten öffentlichen Mülleimer. Alles andere liegt im Verantwortungsbereich vom Team Sauberes Karlsruhe. Auch hier gibt es personelle Engpässe. So werden allein von der Ortsverwaltung auf Neureuter Gemarkung rund 270 Müllgefäße durch 2 Gärtner wöchentlich geleert.
Allgemeine Situation der Städte und Gemeinden
Die finanzielle und personelle Situation der Städte und Gemeinden sind sehr angespannt. Dies gilt auch für die Stadt Karlsruhe, die bereits eine Haushaltssperre verhängen musste. Es müssen daher klare Prioritäten gesetzt werden. Nicht alles, was sinnvoll oder wünschenswert ist, kann kurzfristig realisiert werden. Manches muss warten oder kann nur langfristig umgesetzt werden. Ein großer Erfolg für Neureut und die Heide ist, dass der Kinderspielplatz Jasminweg zeitnah neu umgesetzt wird.