Heideputz 2025 – Wir sagen Danke!

Bei sonnigen und trockenem Wetterbedingungen waren auch dieses Jahr fleißige große und kleine Helfer*innen im Rahmen der Dreck-Weg-Wochen unterwegs, um das Gebiet rund um den Heidesee und die Toskana von Unrat zu befreien.

Es wurden 2 Alu-Grillschalen mit Holzkohlenreste gefunden. Bei anhaltender Trockenheit stellt Grillen mit Holzkohle eine nicht zu unterschätzende Brandgefahr dar.

Nach getaner Arbeit konnten wir uns bei netten Gesprächen mit knusprigen Brezeln und einem Getränk stärken.

Wir möchten uns bei den zahlreichen Helferinnen und Helfern recht bedanken.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025

Liebe Heidebewohnerinnen und -bewohner

der Vorstand des Bürgervereins Neureut-Heide e.V. lädt alle Mitglieder und interessierte Heidebewohnerinnen zur Jahreshauptversammlung am

  • Montag, den 5. Mai 2025 um 19:00
    im Kulturhaus Mikado, Kanalweg 52,
    76149 Karlsruhe
    ein.

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3 Totenehrung
TOP 4 Bericht der Vorsitzenden
TOP 5 Bericht des Kassenwarts
TOP 6 Bericht der Kassenprüfer
TOP 7 Aussprache zu TOP 4 bis 6
TOP 8 Entlastung des Kassenwarts
TOP 9 Entlastung des Vorstands
TOP 10 Wahl der Vorstandsmitglieder
TOP 11 Wahl der Kassenprüfer
TOP 11 Änderung der Satzung (siehe. unten)
TOP 12 Anträge
TOP 13 Sonstiges

Anträge der Mitglieder müssen bis spätestens Sonntag, den 27.04.2025 bei dem Vorsitzenden eingegangen sein.

Im Namen des Vorstands

Jean-Jacques Lieners
Vorsitzender
Bürgerverein Neureut-Heide e.V.
Hagebuttenweg 27
76149 Karlsruhe
0721 755332
jean-jacques.lieners@bv-heide.de

Änderung der Satzung §10 Vorstand 3. Abschnitt

Alte Version

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n und seine Stellvertreter/innen vertreten, die jeweils einzeln vertretungsberechtigt sind. Sollten die Positionen der stellvertretenden Vorsitzenden unbesetzt bleiben, kann der/die Vorsitzende andere Vorstandsmitglieder mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung betrauen.

Neue Version

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n, seine Stellvertreter/innen und dem/der Kassenführer/in vertreten, die jeweils einzeln vertretungsberechtigt sind. Sollten die Positionen der stellvertretenden Vorsitzenden unbesetzt bleiben, kann der/die Vorsitzende andere Vorstandsmitglieder mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung betrauen.