Datenschutz-Erklärung bezüglich der Mitgliederdaten





Datenschutzerklärung zu den Mitgliederdaten

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Mit der elektronischen Beitrittserklärung zum Verein werden die angegebenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer, Beruf, Handynummer, Mailadresse und Anschrift temporär auf dem Server, auf dem unsere Internetseiten gehostet sind, zwischengespeichert. Nur die Webadministratoren haben Zugang zu diesen Daten.

Alle Daten aus der Beitrittserklärung (online oder in Papierform) werden auf einem Cloudspeicher unseres Internetproviders gespeichert. Zugang zu diesen Daten haben nur die Vorstandsmitglieder oder von ihnen speziell zu diesem Zweck beauftragte Personen gemäß des letzten Satzes in § 10 der Satzung.

Sonstige Informationen zu den Mitgliedern werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betreffenden Personen der Verarbeitung oder Nutzung entgegenstehen.

2

Bankeinzugsermächtigungen werden in Papierform aufbewahrt. Zugang zu diesen Daten haben nur die Vorstandsmitglieder oder von ihnen speziell zu diesem Zweck beauftragte Personen gemäß des letzten Satzes in § 10 der Satzung.

3

Der Vorstand veröffentlicht regelmäßig Informationen zu unterschiedlichen Themen und/oder Ereignissen in verschiedenen Formaten (Aushang im Schaukasten, Printerzeugnisse, Newsletter, Internetseiten, Presseartikel). Darin können personenbezogene Mitgliederdaten z.B. durch Namensnennung oder Erkenntlichkeit auf Bildern enthalten sein. Die Mitglieder können jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung vorbringen. In diesem Fall unterbleiben zukünftig persönliche Nennungen, bei Bildern werden die entsprechenden Personen unkenntlich gemacht. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden unverzüglich nach Eingang des Widerrufs von den Internetseiten des Vereins entfernt.

4

Der Vorstand ist berechtigt, für die Erfüllung jeweiliger Aufgaben zwingend erforderliche Mitgliederdaten an Personen zu übermitteln, die vom Vorstand zur Erfüllung dieser speziellen Aufgaben bestimmt wurden (letzter Satz in § 10 der Satzung).

5

Bei Austritt werden personenbezogene Daten der austretenden Mitglieder die die Kassenverwaltung betreffen gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. Alle anderen Daten werden gelöscht.