Frühjahrs Kindersachenflohmarkt am 26.4.25

Auch in diesem Frühjahr findet unser Flohmarkt für gebrauchte und nützliche Dinge rund um das Kind

  • am Samstag, dem 26. April 2025 von 14:00 bis 17:00 Uhr
  • auf der großen Wiese bei der Endhaltestelle “Neureut-Heide” der Linie 1 statt.

Bringen Sie bitte einen entsprechenden Tisch oder eine Decke mit. Standgebühren fallen nicht an.

Da die verfügbaren Plätze begrenzt sind, bitten wir um Voranmeldung per Mail bis spätestens am

Sie erhalten dann eine Rückbestätigung.

Der Flohmarkt ist ausschließlich für nicht-gewerbliche Verkäufer*innen.

Bei ungeeignetem Wetter findet der Flohmarkt nicht statt.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025

Liebe Heidebewohnerinnen und -bewohner

der Vorstand des Bürgervereins Neureut-Heide e.V. lädt alle Mitglieder und interessierte Heidebewohnerinnen zur Jahreshauptversammlung am

  • Montag, den 5. Mai 2025 um 19:00
    im Kulturhaus Mikado, Kanalweg 52,
    76149 Karlsruhe
    ein.

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3 Totenehrung
TOP 4 Bericht der Vorsitzenden
TOP 5 Bericht des Kassenwarts
TOP 6 Bericht der Kassenprüfer
TOP 7 Aussprache zu TOP 4 bis 6
TOP 8 Entlastung des Kassenwarts
TOP 9 Entlastung des Vorstands
TOP 10 Wahl der Vorstandsmitglieder
TOP 11 Wahl der Kassenprüfer
TOP 11 Änderung der Satzung (siehe. unten)
TOP 12 Anträge
TOP 13 Sonstiges

Anträge der Mitglieder müssen bis spätestens Sonntag, den 27.04.2025 bei dem Vorsitzenden eingegangen sein.

Im Namen des Vorstands

Jean-Jacques Lieners
Vorsitzender
Bürgerverein Neureut-Heide e.V.
Hagebuttenweg 27
76149 Karlsruhe
0721 755332
jean-jacques.lieners@bv-heide.de

Änderung der Satzung §10 Vorstand 3. Abschnitt

Alte Version

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n und seine Stellvertreter/innen vertreten, die jeweils einzeln vertretungsberechtigt sind. Sollten die Positionen der stellvertretenden Vorsitzenden unbesetzt bleiben, kann der/die Vorsitzende andere Vorstandsmitglieder mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung betrauen.

Neue Version

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n, seine Stellvertreter/innen und dem/der Kassenführer/in vertreten, die jeweils einzeln vertretungsberechtigt sind. Sollten die Positionen der stellvertretenden Vorsitzenden unbesetzt bleiben, kann der/die Vorsitzende andere Vorstandsmitglieder mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung betrauen.

Kommentieren erwünscht

Der Bürgerverein hat letzten Herbst eine Umfrage zur Verkehrssituation und -sicherheit sowie zur Wohnqualität in der Heide durchgeführt und einen Informationsstand organisiert
Eine offizielle Stellungnahme zu den Ergebnissen der zuständigen Ämter haben wir auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Wir möchten einen offenen und auch kritischen Diskurs zu initiieren und ermöglichen die amtliche Stellungnahme auf unsere Internetseite zu kommentieren. Bitte schreiben Sie uns, was Sie dazu zu sagen haben.
Links am Ende einer Stellungnahme führen zu den jeweiligen Kommentaren.

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