Verstärkte Kontrollen beim Parken entgegen der Fahrtrichtung

Das Ordnungsamt hat uns gebeten, auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen:

Künftig wird der Kommunale Ordnungsdienst verstärkt das Parken entgegen der Fahrtrichtung kontrollieren. Diese Art des Parkens kann insbesondere beim Ein- und Ausparken zu gefährlichen Situationen führen.

Wir möchten daher daran erinnern, dass das Parken entgegen der Fahrtrichtung nicht zulässig ist. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro geahndet.

Bitte tragen Sie durch korrektes Parken zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei.