Bedingungen zur Teilnahme an Veranstaltungen des Bürgervereins Neureut-Heide e. V.

Diese wenigen Paragrafen regeln die wichtigsten Punkte

§1 Definitionen und Zweck dieses Dokuments

Zweck dieses Dokumentes ist es, die Rechte und Pflichten des Bürgervereins Neureut-Heide e.V als Veranstalter – in Folge als “wir” oder als Bürgerverein bezeichnet – und jede einzelne Person, die an der Veranstaltung – in der Folge als “Sie” bezeichnet -festzulegen.
Veranstaltungen sind gemeinsame Unternehmungen, Feiern, Vorträge, Zusammenkünfte, Ausflüge aller Art, die dem Zweck der Förderung der Gemeinschaft dienen.

2 Einladungen zu Veranstaltungen, Zahlungen, Stornierungen von Anmeldungen, Absagen der Veranstaltung

§2.1 Einladungen

Die Einladung zur Veranstaltung erfolgt in schriftlicher oder mündlicher Form. Sie beinhaltet eine kurze Beschreibung, den Ort, Datum und Uhrzeit und optional die Dauer.
Die Beschreibung ist keine detaillierte Leistungsbeschreibung, sondern vermittelt dem Teilnehmenden lediglich die Art und Natur der Veranstaltung.
Der Einladung zu einer Veranstaltung kann ohne Anmeldung, mit optionaler Anmeldung oder verpflichtender Anmeldung erfolgen.
Eine Veranstaltung kann kostenfrei sein, mit der Bitte um einer freiwilligen Spende angeboten werden oder mit der verpflichteten Zahlung eines Unkostenbeitrags verbunden sein.
Die Einladung kann sich nur an die Bewohner und Bewohnerinnen der Heide oder nur an Mitglieder richten.
Falls bei Feiern und Veranstaltungen die Möglichkeit zum Trinken und Essen besteht, sind die Kosten hierfür nicht abgedeckt, es sei denn, es wird explizit in der Einladung erwähnt. Gleiches gilt für Fahrten mit öffentlichen oder sonstigen Verkehrsmitteln.
Das Zustandekommen der Veranstaltung kann an Bedingungen geknüpft sein, wie beispielsweise einer minimalen Teilnehmerzahl oder geeignetem Wetter bei Veranstaltungen im Freien.

§2.2 Spenden

Wir stellen bei Veranstaltungen eine Spendenbox auf, die gerne befüllt werden darf. Wir stellen aber keine Spendenquittungen aus.

§2.3 Unkostenbeiträge

Der Unkostenbeitrag dient zur teilweise oder gänzlichen Abdeckung von entstehenden Kosten. Eine Gewinnabsicht besteht nicht.
Sie sind verpflichtet, den Unkostenbeitrag wie in der Einladung bzw. in der Bestätigung beschrieben termingerecht zu entrichten. Eine Rechnung wird nicht ausgestellt.

§2.4 Anmeldebestätigung

Die Teilnehmenden erhalten nach einer Anmeldung eine Anmeldebestätigung als Beleg, dass sie Anmeldung bei uns ankommen ist. Sie stellt ihre Anmeldedaten übersichtlich zusammen. Sie kann auch die verpflichtenden Zahlungsbedingungen und Stornierungsmodalitäten sowie Hinweise zum Ablauf, zur Organisation und auf mögliche Hindernisse, die ein Zustandekommen der Veranstaltung nicht ermöglichen, enthalten.

§2.4 Stornierungen

Nach ihrer Anmeldung rechnen wir fest mit ihnen. Bitte stornieren Sie nur, wenn es unumgänglich ist und halten Sie sich an die beschriebenen Modalitäten. Wenn Sie bis zu 3 Tage vor Anmeldeschluss stornieren und Sie eine Zahlung geleistet haben, erstatten wir Ihnen den Betrag zurück. Bei späterer Stornierung behalten wir uns vor, den gezahlten Betrag nicht oder nur teilweise zu erstattet, sofern bereits Kosten oder Zahlungsverpflichtungen für uns entstanden sind.

§2.6 Absage durch den Bürgerverein oder Nichtzustande kommen der Veranstaltung

Wir behalten uns vor, aus internen organisatorischen Gründe Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen. Angemeldete Personen werden per Mail unterrichtet. Auf unserer Internetseite informieren wir zusätzlich, dass die Veranstaltung abgesagt wurde.

Wenn Sie eine Zahlung geleistet haben, erstatten wir Ihnen den Betrag zurück, es sei denn, dass die Absagen, die aus Gründen, die wir nicht beeinflussen konnten (höhere Gewalt) erfolgten und schon Kosten oder Zahlungsverpflichtungen für uns entstanden sind. In dem Fall behalten wir uns vor, den gezahlten Betrag nicht oder nur teilweise zu erstattet.

§2.7 Falsche Angaben bei der Anmeldung

Wir behalten uns rechtliche Schritte bei falschen Angaben bei der Anmeldung vor.

§3 Haftungsausschluss

§3.1 Allgemeine Haftungsfreistellung

Sie erklären, dass sie die Veranstaltung auf eigenes Risiko besuchen. Sie stimmen zu, uns von jeglicher Haftung für Verletzungen, Schäden oder Verluste freizustellen, die während der Veranstaltung auftreten können.

§3.2 Haftungsausschluss für Verletzungen durch Dritte.

Wir können nicht für Verletzungen oder Schäden haftbar gemacht werden, die durch Handlungen oder Versäumnisse Dritter entstehen,
die nicht direkt mit der Veranstaltung in Verbindung stehen. Dies umfasst beispielsweise Verletzungen durch andere Teilnehmer.

§3.3 Ausschluss von Haftung für fahrlässiges Verhalten

Der Bürgerverein übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die auf Fahrlässigkeit des Bürgervereins oder von ihm beauftragten Personen zurückzuführen sind.

§3.4 Haftungsausschluss für Verlust oder Beschädigung von Eigentum

Wir übernehmen keine Verantwortung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von persönlichem Eigentum während der Veranstaltung.

$3.5 Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Dokuments der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

§4 Fotografieren bei Veranstaltungen

$4.1 Einverständniserklärung

Während der Veranstaltung werden Fotos angefertigt, mit deren auch späteren und kostenlosen Verwendung Sie sich durch den Besuch der Veranstaltung einverstanden erklären.

§4.2 Zweck der Aufnahmen

Die Aufnahmen können auf der Internetseite des Bürgervereins, per Newsletter des Bürgervereins oder in lokalen Printmedien veröffentlicht werden. Wir behalten uns vor, die Printmedien dem Stadtarchiv zur Verfügung zu stellen.

§4.3 Verarbeitung und Dauer der Speicherung

Die Fotos werden 5 Jahre lang in unserem Archiv auf unsere Internetseite gespeichert. Wir behalten uns vor, einige ausgewählte Fotos, die für die Geschichte des Bürgervereins relevant sein können, zur späteren Verwendung bei Jubiläen in unserem Fotoarchiv zu speichern. Alle anderen Fotos werden gelöscht.

In der Regel verwischen wir die Gesichter auf Bilder, die wir im Internet veröffentlichen, um einen Missbrauch mittels KI vorzubeugen, es sei denn, die abgebildete Person ist ein wesentlicher Bestandteil des Bildes und ein Verwischen des Gesichtes würde dessen Aussagekraft vermindern oder das Gesicht der Person ist so klein, dass wir davon ausgehen können, dass ein Missbrauch durch KI unwahrscheinlich ist.

$4.4 Rechtsgrundlage und berechtigtes Interesse

Die Verarbeitung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses des Bürgervereins, die von ihm organisierte Veranstaltung bildlich zu dokumentieren und der Öffentlichkeit positiv darüber zu berichten (Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

$4.5 Ihre Rechte

Sie haben das Recht, Ihr Einverständnis zur Verwendung von Bildern zu widerrufen.
Wenn Sie nicht abgebildet werden möchten, sagen Sie bitte der Fotografin oder dem Fotografen Bescheid.

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Hinsichtlich der Verarbeitung der Aufnahmen und eines möglichen Widerspruchs wenden Sie sich bitte direkt an die folgende E-Mail-Adresse

jean-jacques.lieners@bv-heide.de

Ansonsten gilt unsere Datenschutzerklärung